Motorrad Führerschein
Egal ob Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Kraftrad. 
Bei uns haben Sie die Wahl!
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 | Kleinkraftrad (AM) zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum nicht mehr als 50cm³
 Vorraussetzung Mindestalter 16 Jahre (auch mit 15 Jahren in bestimmten Bundesländern möglich)Nachweis "Erste Hilfe"biometrisches PassbildSehtestgültiger Personalausweis
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 | Leichtkraftrad (A1)  berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125cm³ und bis 11 kW 
 Vorraussetzung   Mindestalter 16 Jahre Nachweis "Erste Hilfe"biometrisches PassbildSehtestgültiger Personalausweis
  
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 | Kraftrad (A2 )  Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,2 kW/ kg)
 Vorraussetzung   Mindestalter 18 Jahre Nachweis "Erste Hilfe"biometrisches Passbildbei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 lediglich praktische Prüfung
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|   | Kraftrad (A)  berechtigt zum  Führen von Krafträdern auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45km/h
 Vorraussetzung   Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A1Direkteinstieg ab 24 Jahren möglichNachweis "Erste Hilfe"biometrisches PassbildSehtestgültiger Personalausweisbei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 lediglich praktische Prüfung
  
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